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   BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86   

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BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86 (https://dejure.org/1988,894)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1988 - 1 C 69.86 (https://dejure.org/1988,894)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1988 - 1 C 69.86 (https://dejure.org/1988,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 130
  • NVwZ 1988, 1026 (Ls.)
  • DVBl 1988, 738
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64

    Umbildung von Kehrbezirken - Auslegung des § 39 a Gewerbeordnung (GewO) -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Die bayerischen Schornsteinfegerrealrechte sind durch § 39 a GewO mit Wirkung vom 16. April 1935 aufgehoben worden (im Anschluß an BVerwGE 38, 244).

    Zur Begründung haben sie im wesentlichen vorgetragen: Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 1984 (GewArch 1984, 334 = BayVBl. 1984, 719) seien die Schornsteinfegerrealrechte im Jahre 1935 durch § 39 a der Gewerbeordnung - GewO - beseitigt worden.

    Die hier ausschlaggebende, nach wie vor umstrittene Frage, ob es noch Schornsteinfegerrealrechte gibt, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - (BVerwGE 38, 244) eingehend erörtert und negativ beantwortet.

    Im vorliegenden Verfahren hat der Senat seinen damaligen Rechtsstandpunkt - namentlich anhand der in Rechtsprechung und Literatur laut gewordenen kritischen Stimmen (z.B. BayObLG, Beschluß vom 25. Oktober 1973, BayVBl. 1973, 671; VG Augsburg, Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 K 82 A. 914; Schmitt BayVBl. 1972, 461), des Vorbringens der Revisionskläger und des von ihnen vorgelegten Gutachtens von Prof. Dr. D. erneut überprüft.

    Auch die Argumente, mit denen die im Senatsurteil vom 6. Juli 1971 (a.a.O.) vertretene Auslegung des § 39 a GewO bekämpft wird, greifen nicht durch.

    Der Senat sieht nicht widerlegt, daß dafür bereits der Wortlaut der Vorschrift spricht (BVerwGE 38, 244 [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]).

    Eine derartige gesetzliche Regelung war damals nicht ungewöhnlich und selbst dann rechtlich unbedenklich, wenn sie sich auf Eigentum im Sinne des Art. 153 der Weimarer Verfassung bezogen haben sollte (vgl. BVerwGE 38, 244 [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]).

    Wie der Senat im Urteil vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244, [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]) ausgeführt hat, gewährleistet die reichseinheitliche Neuregelung von 1935 nämlich, daß Kehrarbeiten in den Bezirken grundsätzlich nur von den bestellten Bezirksschornsteinfegermeistern sowie deren Gesellen und Lehrlingen ausgeführt werden, daß die frei werdenden Bezirke mit Schornsteinfegermeistern entsprechend der Reihenfolge ihrer Eintragung in der Bewerberliste besetzt werden und daß daher alle Meister die gleiche Chance haben, ihren Beruf als selbständige Gewerbetreibende auszuüben.

    Dies räumen selbst die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Oktober 1973 (a.a.O.) und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7. Mai 1986 - 4 K 82 A. 914 - (UA S. 17, 22) ein, die sich gegen die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 6. Juli 1971 (a.a.O.) vertretene Rechtsauffassung wenden.

    Für eine solche Annahme fehlt es bereits an einer von der Allgemeinheit getragenen Rechtsüberzeugung, zumal § 10 Abs. 2 GewO die Wiederbegründung von Realgewerbeberechtigungen ausschließt (BVerwGE 38, 244 [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Die notwendige Beiladung dient nicht allein der Rechtskrafterstreckung, sie soll vielmehr dem Dritten auch Gelegenheit geben, in dem Gerichtsverfahren zu Wort zu kommen und seine Interessen wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 = DVBl. 1984, 91 ).

    Ob ein solcher Grund dann gegeben wäre, wenn die Feststellungsklage in jedem Fall abgewiesen werden müßte und dem nicht beigeladenen "Realrechtsinhaber" folglich keine Nachteile entstehen könnten, bedarf keiner Erörterung (vgl. Urteil vom 2. September 1983 a.a.O.; ferner BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]); denn nach Auffassung des erkennenden Senats ist das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts, sieht man von dem Verfahrensmangel ab, nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Der Umstand, daß die Bestimmung auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes erlassen worden ist, steht ihrer Gültigkeit nicht entgegen (vgl. z.B. BVerfGE 6, 389 [BVerfG 10.05.1957 - 1 BvR 550/52]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Das Recht ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat (Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 59.75 - BVerwGE 54, 5 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 39/75]), "außerstande, etwas zu bestimmen, das etwa überhaupt keinen sinnvollen Gegenstand" hat; "Recht mit derart funktionslosem Inhalt kann nicht in Kraft treten, und es tritt außer Kraft, wenn sich der Mangel der Funktionslosigkeit nachträglich einstellt".
  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 59.75

    Festsetzung eines Sondergebiets - Sonstige Nutzungen - Verwirklichung des

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Das Recht ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat (Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 59.75 - BVerwGE 54, 5 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 39/75]), "außerstande, etwas zu bestimmen, das etwa überhaupt keinen sinnvollen Gegenstand" hat; "Recht mit derart funktionslosem Inhalt kann nicht in Kraft treten, und es tritt außer Kraft, wenn sich der Mangel der Funktionslosigkeit nachträglich einstellt".
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    § 6 Abs. 1 SchfG vermittelt dem durch die Listeneintragung abgegrenzten Kreis von Bewerbern, zu dem die Kläger gehören, nicht nur eine Chance, sondern ein Recht auf ein dieser Vorschrift entsprechendes Vorgehen des Beklagten bei der Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern; denn die Vorschrift dient nicht nur dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Vergabeverfahren, sondern auch dem Interesse der einzelnen Listenbewerber an einer gerechten und berechenbaren Berücksichtigung ihrer Bewerbung, also ihrem Interesse an beruflichem Fortkommen (zu den Voraussetzungen einer Schutznorm vgl. BVerwGE 65, 167 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Scheidet aber die Umgehung solcher prozessualer Sonderregeln aus, so steht das Subsidiaritätsprinzip des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO einer Feststellungsklage gegen den Beklagten nicht entgegen (vgl. BVerwGE 36, 179 [BVerwG 27.10.1970 - VI C 8/69]; 51, 69 [BVerwG 02.07.1976 - VI C 4/76]).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Ob ein solcher Grund dann gegeben wäre, wenn die Feststellungsklage in jedem Fall abgewiesen werden müßte und dem nicht beigeladenen "Realrechtsinhaber" folglich keine Nachteile entstehen könnten, bedarf keiner Erörterung (vgl. Urteil vom 2. September 1983 a.a.O.; ferner BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]); denn nach Auffassung des erkennenden Senats ist das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts, sieht man von dem Verfahrensmangel ab, nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Bei den geltend gemachten Rechtspflichten handelt es sich um feststellungsfähige Rechtsverhältnisse (vgl. dazu z.B. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86
    Scheidet aber die Umgehung solcher prozessualer Sonderregeln aus, so steht das Subsidiaritätsprinzip des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO einer Feststellungsklage gegen den Beklagten nicht entgegen (vgl. BVerwGE 36, 179 [BVerwG 27.10.1970 - VI C 8/69]; 51, 69 [BVerwG 02.07.1976 - VI C 4/76]).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76

    Protokollfehler - Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen - Revisionsrüge -

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Da die allgemeine Leistungsklage - und damit auch die Unterlassungsklage - den Sonderregeln für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nicht unterliegt, kann von einer Umgehung der für diese Klagearten geltenden besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht die Rede sein (vgl. BVerwGE 77, 207 (211) [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31).

    Den Klägern ist auch nicht etwa zuzumuten, sich gegen die Förderung des Beigeladenen durch Anfechtung der einzelnen hierüber von der Beklagten erteilten Bewilligungsbescheide zu wehren; vielmehr dürfen sie zwecks Erlangung eines wirksamen Rechtsschutzes die Förderungspraxis der Beklagten insgesamt zur gerichtlichen Überprüfung stellen (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - a.a.O.).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (zu Wartelisten als Mittel zur Festlegung der Reihenfolge des Berufszugangs vgl BVerwGE 79, 130 und hierzu BVerfG , Beschluss vom 1. Juni 1988, 1 BvR 588/88 - juris; BVerwGE 51, 235, 238 f; 64, 238; s auch BSG SozR 3-5520 § 24 Nr. 3 S 6).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

    Dies folgt daraus, daß die bayerischen Schornsteinfegerrealrechte durch § 39 a GewO mit Wirkung vom 16. April 1935 aufgehoben worden sind (vgl. Urteile vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - BVerwGE 38, 244 und vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - BVerwGE 79, 130).

    § 6 Abs. 1 SchfG dient dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Vergabeverfahren und dem Interesse der einzelnen Listenbewerber an einer gerechten und berechenbaren Berücksichtigung ihrer Bewerbung (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - a.a.O. S. 131; Urteil vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 1 C 24.95 - GewArch 1997, 159 (160)).

  • BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05

    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil;

    3 Es besteht auch keine Notwendigkeit für eine entsprechende Anwendung der Regelungen zur Nebenintervention (vgl. Urteile vom 15. März 1988 BVerwG 1 C 69.86 Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 und vom 25. August 1966 BVerwG 3 C 61.65 BVerwGE 24, 343 ).
  • BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90

    Asyl - Verfolgungsschutz - Nachfluchtgrund - Heirat

    Unter diesen Umständen stehen Sinn und Zweck der Asylverbürgung nicht entgegen, den vom Kläger geltend gemachten subjektiven Nachfluchtgrund als asylrechtlich erheblich einzustufen: In der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ist stets der Schutz der Menschenwürde und ihre Unverletzlichkeit sowie die humanitäre Intention betont, die der Asylrechtsgewährung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 54, 341 (360); 74, 51 (64),BVerwGE 67, 184 (187) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 69/86]; 87, 187) [BVerwG 30.11.1990 - 7 C 4/90].
  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 6 UE 522/91

    Vorbeugende Feststellungsklage betreffend Anspruch auf Teilnahme an

    Dabei besteht Einigkeit darüber, daß auch das Bestehen oder Nichtbestehen einzelner Berechtigungen oder Verpflichtungen festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - VI C 55.68 - BVerwGE 36, 218 ff., 225, und vom 15. März 1988 - 1 C 69/86 - DVBl. 1988, 738 f.; Kopp, a. a. O., Rdnr. 12 zu § 43 VwGO).

    Das Bundesverwaltungsgericht, dem sich der Senat auch insofern anschließt, hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die in § 43 Abs. 2 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort eingreife, wo ohne Beachtung dieser Subsidiarität die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 - BVerwGE 36, 179 ff., 181/182, 8. September 1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323 ff., 327/328, 2. Juli 1976 - VII C 71.75 - BVerwGE 51, 69 ff., 75, 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 ff., 211 = NVwZ 1988, 430 f. und 15. März 1988 - 1 C 69.86 - DVBl. 1988, 738 f.).

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 44/91

    Realrechte bayerischer Schornsteinfeger

    Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244) und vom 15. März 1988 (BayVBl 1988, 501), letzteres bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juni 1988 (BayVBl 1988, 495), ist geklärt, daß die bayerischen Schornsteinfegerrealrechte bereits durch § 39 a GewO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 13. April 1935 (RGBl I S. 501) mit Wirkung vom 16. April 1935 aufgehoben worden sind.

    Zwar wurden sie noch in § 53 des Schornsteinfegergesetzes vom 15. September 1969 (BGBl I S. 1634) und in der dazu ergangenen bayerischen Verordnung über die Kaminkehrerrealrechte vom 6. Juni 1972 (BayGVBl S. 201) als bestehend vorausgesetzt; diese Regelungen sind jedoch gegenstands- und wirkungslos (BVerwG BayVBl 1988, 501, 504).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 22.90
    Da die allgemeine Leistungsklage - und damit auch die Unterlassungsklage - den Sonderregeln für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nicht unterliegt, kann von einer Umgehung der für diese Klagearten geltenden besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht die Rede sein (vgl BVerwGE 77, 207 [211]; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31).

    Dem Kläger ist auch nicht etwa zuzumuten, sich gegen die Förderung des Beigeladenen durch Anfechtung der einzelnen hierüber von der Beklagten erteilten Bewilligungsbescheide zu wehren; vielmehr darf er, worauf bereits das Oberverwaltungsgericht mit Recht hingewiesen hat, zwecks Erlangung eines wirksamen Rechtsschutzes die Förderungspraxis der Beklagten insgesamt zur gerichtlichen Überprüfung stellen (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2017 - 9 S 8/16

    Konkurrentenstreitigkeit hinsichtlich der Vergabe von Taxikonzessionen

    So hat es im Zusammenhang mit der Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern, die ebenfalls nach dem Rang der Eintragung in einer Bewerberliste erfolgt, entschieden, dass die dort maßgebliche Bestimmung des § 6 Abs. 1 SchfG dem durch die Listeneintragung abgegrenzten Kreis von Bewerbern nicht nur eine Chance, sondern ein Recht auf ein dieser Vorschrift entsprechendes Vorgehen des Beklagten vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.1988 - 1 C 69.86 -, BVerwGE 79, 130).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 6 A 11306/11

    Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer bei Tätigkeit in der

    Das Bestehen oder Nichtbestehen seiner Mitgliedschaft bei der Beklagten stellt jedoch im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit solcher Bescheide lediglich eine Vorfrage dar, die durch eine Entscheidung über eine diesbezügliche Anfechtungsklage - anders als durch Feststellungsurteil - keiner allgemein verbindlichen Klärung mit Wirkung für die Zukunft zugeführt wird (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1966 - IV C 222.65 -, BVerwGE 25, 151; Urteil vom 15. März 1988 - 1 C 69.86 -, BVerwGE 79, 130).
  • VG Halle, 29.08.2018 - 8 A 331/18

    Dokumentationspflicht der Betreiber von Rücknahmesystemen für Altbatterien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1990 - 13 B 1283/90

    Gewerberecht: Erteilung einer Taxi-Konzession, Klagbarer Schutz des Ranges auf

  • BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11

    Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ergänzenden Laboruntersuchung zu

  • VGH Hessen, 07.12.1995 - 6 UE 39/93

    Zur Finanzierung des S-Bahn-Netzes aus der Finanzausgleichsmasse des

  • BVerwG, 11.01.2001 - 9 B 40.01

    Anforderungen an die Einlegung einer Divergenzrüge - Erstrecken der

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 65.86

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 60.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 63.86

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 66.86

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 62.86

    Einstellung des Verfahrens in der Hauptsache wegen übereinstimmender

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 61.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 58.86

    Rechtsmittel

  • VG Ansbach, 22.11.2012 - AN 4 K 11.01808

    Feststellungsklage zur Geltendmachung gemeindlicher Nutzungsrechte;

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